Gemeinsam Zukunft vorantreiben und gestalten. Schön, dass Sie sich für eine Karriere beim Kreis Gütersloh interessieren! Bei uns sind Sie Teil einer Gemeinschaft, die aus Liebe zum Kreis die Zukunft gestaltet und gemeinsam nach vorne schaut. Deshalb bietet sich in vielen unterschiedlichen Bereichen eine Vielzahl an Jobprofilen und Themenfeldern – immer zukunftsorientiert und mit einem klaren Mehrwert für die Gesellschaft.
Gemeinsam miteinander – bei uns gewinnt das Wir.
Ihr Traumjob ist flexibel und gleichzeitig sicher? Und dabei interessant und abwechslungsreich?
Dann sind Sie als
Technische/r Sachbearbeiter/in in der Bauaufsicht (m/w/d)
in unserer Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen genau richtig.
Die unbefristete Stelle wird nach EG 11 TVöD bzw. A 11 LBesG NRW vergütet.
Ihre Aufgaben hier sind vielfältig und anspruchsvoll:
• Sie bearbeiten selbständig Bauanträge und Bauvoranfragen und nehmen die Aufgaben als untere Bauaufsichtsbehörde wahr.
• Sie fahren in den Außendienst und führen Bauüberwachungen bei anspruchsvollen Bauobjekten und wiederkehrenden Prüfungen bei Sonderbauten durch.
• Sie ordnen im Gefahrenfall Sofortmaßnahmen an.
• Sie beraten qualifiziert und freundlich Bauwilligen, Architekten/ Architektinnen und Gemeinden.
• Sie wirken auch bei externen Genehmigungsverfahren anderer Behörden mit und geben hierbei fachliche Stellungnahmen ab.
Gemeinsam wachsen – bei uns gewinnt das weiter. Als Arbeitgeber geben wir alles, damit Sie sich wohlfühlen und sich persönlich und beruflich kontinuierlich weiterentwickeln können. Natürlich gibt es Voraussetzungen. Für diese Stelle sind Sie bestens geeignet, wenn Sie
• Ein abgeschlossenes Studium (Diplom oder Bachelor) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen/ Hochbau vorweisen können,
• Teamfähigkeit und ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Belastbarkeit mitbringen,
• Ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit und verbindliches und sicheres Auftreten gegenüber Bürgern mitbringen,
• Idealerweise schon Kenntnisse im Bauordnungs- und Planungsrecht haben,
• Eine gültige Fahrerlaubnis Klasse B besitzen und bereit sind, Ihren privaten PKW gegen Wegstreckenentschädigung dienstlich einzusetzen und
• Aufgeschlossen gegenüber EDV-Anwendungen sind.