Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge (m/w/d) für Adoptionsvermittlung in der Abteilung Jugend
Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in (m/w/d) für Adoptionsvermittlung, Abteilung Jugend
Gemeinsam Zukunft vorantreiben und gestalten. Schön, dass Sie sich für eine Karriere beim Kreis Gütersloh interessieren! Bei uns sind Sie Teil einer Gemeinschaft, die aus Liebe zum Kreis die Zukunft gestaltet und gemeinsam nach vorne schaut. Deshalb bietet sich in vielen unterschiedlichen Bereichen eine Vielzahl an Jobprofilen und Themenfeldern – immer zukunftsorientiert und mit einem klaren Mehrwert für die Gesellschaft.
Gemeinsam miteinander – bei uns gewinnt das Wir.
Für unsere Abteilung Jugend suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagogen/in (m/w/d) für Adoptionsvermittlung. Diese unbefristete Teilzeitstelle wird vergütet nach TVöD SuE S 12.
- Sie sind verantwortlich für die Eignungsprüfung und Auswahl der Adoptionsbewerbenden.
- Sie sind zuständig für die Organisation und Durchführung von Vorbereitungskursen.
- Sie sind für die Vermittlung, Beratung und Begleitung von Bewerbenden und Kindern verantwortlich.
- Sie wirken im gerichtlichen Adoptionsverfahren mit und erstellen hierfür fachliche Stellungnahmen.
- Sie sind für die Nachbetreuung des Herkunftssystems und der Adoptivfamilie zuständig.
- Sie nehmen regelmäßig an regionalen und überregionalen Arbeitskreisen teil.
- Sie sind bereit, Rufbereitschaftsdienste auch außerhalb der regulären Arbeitszeit wahrzunehmen.
Sie sind bestens geeignet, wenn Sie:
- einen anerkannten Abschluss im Studium Bachelor of Arts – Soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder Erziehungswissenschaften mit entsprechendem Schwerpunkt haben,
- über fachliche und soziale Kompetenz verfügen,
- über Rechtskenntnisse im Adoptionsvermittlungsgesetz, BGB und SGB VIII verfügen,
- über Empathiefähigkeit, Zielorientierung, Kooperationsfähigkeit und Teamfähigkeit verfügen,
- in Krisensituationen handlungssicher agieren können,
- eine gültige Fahrerlaubnis Klasse B besitzen und bereit sind, Ihren privaten PKW gegen Wegstreckenentschädigung dienstlich einzusetzen.
