Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge (m/w/d) für den ASD in der Abteilung Jugend
SOZIALARBEITER / IN BZW. SOZIALPÄDAGOGE/IN (M/W/D), ABTEILUNG JUGEND
Gemeinsam Zukunft vorantreiben und gestalten. Schön, dass Sie sich für eine Karriere beim Kreis Gütersloh interessieren! Bei uns sind Sie Teil einer Gemeinschaft, die aus Liebe zum Kreis die Zukunft gestaltet und gemeinsam nach vorne schaut. Deshalb bietet sich in vielen unterschiedlichen Bereichen eine Vielzahl an Jobprofilen und Themenfeldern – immer zukunftsorientiert und mit einem klaren Mehrwert für die Gesellschaft.
Gemeinsam miteinander – bei uns gewinnt das Wir.
Für unsere Abteilung Jugend suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagogen/in (m/w/d) für den ASD in der Regionalstelle Ost in Rietberg. Diese unbefristete Stelle wird vergütet nach TVöD SuE S 14.
- Sie beraten und begleiten Familien in ihren Fragen rund um die Erziehung, der Ausübung der elterlichen Sorge, als auch bei Fragen zu Trennung und Scheidung.
- Sie sichern den Kinderschutz und intervenieren in krisenhaften Situationen, um das Wohl der Kinder zu gewährleisten.
- Sie unterstützen bei der Erschließung von Hilfen nach dem SGB VIII. Dabei koordinieren Sie ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung sowie Hilfen der Eingliederungshilfe.
- Sie wirken im gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht mit.
- Sie kooperieren mit Trägern und Diensten im Sozialraum, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften.
- Sie sind bereit, Rufbereitschaftsdienste auch außerhalb der regulären Arbeitszeit wahrzunehmen.
Sie sind bestens geeignet, wenn Sie:
- einen anerkannten Abschluss im Studium Bachelor of Arts – Soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder Erziehungswissenschaften mit entsprechendem Schwerpunkt haben,
- über fachliche und soziale Kompetenz, besonders in der Einzelfallhilfe, verfügen,
- über Rechtskenntnisse im SGB VIII, SGB IX und BGB verfügen,
- über sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen, eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Verhandlungsgeschick verfügen,
- in Krisensituationen handlungssicher agieren können,
- eine gültige Fahrerlaubnis Klasse B besitzen und bereit sind, Ihren privaten PKW gegen Wegstreckenentschädigung dienstlich einzusetzen.